Schneller, weiter, S-Pedelec: Als JobRad® noch attraktiver

S-Pedelecs sind schnell: Sie unterstützen beim Treten bis 45 km/h. Auch als JobRad® hat diese Speed-Variante großes Potenzial: Pendler:innen können mit den schnellen Propellern locker Strecken von bis zu 20 Kilometer und mehr zurücklegen – und so viele Autofahrten ersetzen.

JobRadler mit seinem S-Pedelec

Alles zu S-Pedelecs im Überblick

  • S-Pedelecs oder Speed Pedelecs sind E-Bikes, die beim Treten bis zu 45 km/h unterstützen.
  • Helm, Versicherung, Kennzeichen: Für Speed Pedelecs gelten besondere Regeln.
  • Als JobRad® ist das S-Pedelec sehr beliebt: Dank Leasing werden die hochwertigen Räder erschwinglich.
  • Versteuert werden S-Pedelecs als JobRad® wie E-Dienstwägen. Auch für den Anfahrtsweg zur Arbeit gelten andere Regeln, als für gewöhnliche Räder oder E-Bikes.

Was ist ein S-Pedelec?

Ein Speed-Pedelec (gewöhnlich abgekürzt S-Pedelec) unterstützt beim Pedalieren bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Deswegen sind S-Pedelecs offiziell kein Fahrrad mehr, sondern ein Kleinkraftrad – und unterliegen damit einigen gesonderten Regelungen. 

Was ist der Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec?

S-Pedelecs sind die schnellen Geschwister der Pedelecs. Beide E-Bike-Arten unterstützen die Radelnden beim Treten mit motorisiertem Antrieb in unterschiedlichen Stufen – im Gegensatz zum Speed Pedelec unterstützt ein „gewöhnliches“ Pedelec aber nur bis maximal 25 km/h. Das Pedelec gilt, im Gegensatz zum 45 km/h schnellen S-Pedelec, als gewöhnliches Fahrrad und unterliegt keinen besonderen Regelungen im Straßenverkehr. 

Pendeln bis 45 km/h mit dem S-Pedelec

Dank der hohen Unterstützung und Geschwindigkeit wird das Speed Pedelec zum beliebten Verkehrsmittel insbesondere für längere Pendelstrecken. Wer einen weiteren Arbeitsweg hat, kommt mit dem S-Pedelec deutlich schneller voran und spart so wertvolle Zeit beim Pendeln.

S-Pedelec: Das ist zu beachten

Helmpflicht

Tragen Sie immer einen Helm: Für S‑Pedelecs gilt nämlich Helmpflicht. Spezielle Helme für S-Pedelecs bieten extra Sicherheit, es reicht aber auch ein normaler Fahrradhelm.

Versicherung

Als Kleinkrafträder erfordern S-Pedelecs eine KfZ-Haftpflichtversicherung. Fürs JobRad® gilt außerdem: JobRadler:innen müssen ihr S-Pedelec selbst versichern

Radwege

Die schnellen E-Bikes mit ihren 45 km/h gelten inner- und außerorts als Kraftfahrzeuge. Damit dürfen S-Pedelecs Radwege nicht benutzen. Auf Fahrradstraßen dürfen sie fahren, wenn es das Zusatzzeichen „Kraftfahrzeuge frei“ oder „Krafträder frei“ gibt.

Kennzeichen

Nicht umsonst sind Speed Pedelecs bekannt als „E-Bikes mit Nummernschild“. Denn für S-Pedelecs ist das Kennzeichen Pflicht. Das Nummernschild muss am Fahrzeugheck montiert sein.

Führerschein

Für S-Pedelecs ist ein Führerschein Pflicht: Sie benötigen mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Dadurch liegt das Mindestalter zum Fahren eines Speed Pedelecs bei 15 Jahren.

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S-Pedelec leasen: JobRad® lohnt sich!

JobRad® spart Steuern – gerade bei hochwertigen Rädern wie S-Pedelecs kann sich das enorm lohnen. Allerdings sollten Sie sich vorab bei Ihrem Unternehmen erkundigen, ob dieses auch S-Pedelecs als JobRad® ermöglicht. Einige Unternehmen schließen diese Räder nämlich vom Angebot aus.

Sie sind Arbeitnehmer:in?

Bietet Ihr Unternehmen als JobRad® auch S-Pedelecs an? Dann legen Sie jetzt gleich los und berechnen Sie sich Ihre Ersparnis.

Sie sind selbstständig?

Auch für Selbstständige, Freiberufler:innen oder Gewerbetreibende sind S-Pedelecs als JobRad® möglich. Dank monatlicher Raten behalten Sie Ihre betrieblichen Kosten im Blick. 

Versteuerung von S-Pedelecs als JobRad®

Speed Pedelecs gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Deswegen werden Sie bei der Versteuerung wie E-Dienstwägen behandelt. Es gelten also andere Regeln, als für normale Räder und E-Bikes:

  1. Geldwerter Vorteil
    Seit 2020 gilt hier die 0,25 %-Regel – egal, ob Sie das S-Pedelec per Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra beziehen: Angestellte versteuern den geldwerten Vorteil für die private Nutzung mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (inkl. Versand) für das Rad. Das passiert automatisch über die Lohnabrechnung. Sie müssen also nichts tun.
     
  2. Anfahrtsweg zur Arbeit
    Die Anfahrtskilometer zur Arbeit (einfacher Arbeitsweg) werden bei S-Pedelecs genauso wie bei Dienstwägen mit 0,03 % der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung versteuert. 

Klingt kompliziert? Hier unsere Beispielrechnung:

UVP des S-Pedelecs: 3.000 € 
Geviertelte UVP: 750 € (3.000 € / 4)
Abgerundet auf volle Hundert: 700 €

Prozentsatz für die Versteuerung: 0,03 % 
Anfahrtsweg zur Arbeit: 10 km

Endrechnung: 700 € * 0,03 % * 10 km = 2, 10 €
Pro Monat müssen Sie 2,10 € zusätzlich versteuern.

Auf dem Weg zur Arbeit

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