Nur noch ein Schritt
Um die richtige Ansprechperson für dich zu finden, brauchen wir noch ein paar Infos.
Häufige Fragen rund um dein Dienstrad
Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?
Grundsätzlich immer dann, wenn jetzt schon absehbar ist, dass du entweder keine drei Jahre mehr im Unternehmen bleibst oder bald eine längere Auszeit hast. (Beispiele: in Ausbildung, kurz vor dem Renteneintritt, kurz vor einer längeren Elternzeit, befristete Stelle.)
Der Grund: Die Laufzeit des Leasings beträgt drei Jahre (also 36 Monate).
Wichtig: In jedem Betrieb gibt es eigene Regeln dazu. Frag im Zweifel deshalb bitte eure internen Ansprechpersonen für JobRad®.
Mehr dazu findest du auf der Info-Seite zu Nachteilen beim Dienstrad-Leasing.
Kann ich auch mehr als ein Rad gleichzeitig beziehen?
Diese und viele weitere "Spielregeln" können Unternehmen selber festlegen. Was für dich gilt, findest du hier im Portal, und zwar im Bereich "Konditionen".
Was mache ich, wenn mein Wunschrad weniger kostet als der Mindestbetrag?
Das kommt darauf an, wie groß die Lücke bis zum Mindestbetrag ist – wenn sie nicht so riesig ist, überlege doch einmal, ob du vielleicht noch Zubehör brauchst, das "leasingfähig" ist, das also bei dem Mindestbetrag mit einberechnet wird:
- Schloss: Für den Versicherungsschutz ist es wichtig, dass du ein Fahrradschloss hast, das mind. 49 € gekostet hat (unverb. Preisempfehlung). Hast du das noch nicht? Dann bestell es doch gleich mit dazu.
- Weiteres Zubehör: Dein Fahrradladen berät dich gern dazu, welches weitere Zubehör leasingfähig ist. Auf unserer Website findest du auch einige Zubehör-Beispiele.
Tipp: Frag im Fachhandel, ob es Optionen für dein Wunschrad gibt, die es noch wartungsärmer und langlebiger machen. So ist es z. B. oft empfehlenswert, anstatt einer Kette einen Antriebsriemen zu wählen: Der ist zwar etwas teurer, hält dafür aber auch länger und muss nicht geölt werden.
Falls die Lücke bis zum Mindestbetrag aber mehrere hundert Euro beträgt, kommt ein Dienstrad-Leasing für dich wahrscheinlich eher nicht infrage.
Kann ich mein Rad auch individuell zusammenstellen?
Ja, das ist kein Problem: Der Fahrradladen deines Vertrauens stellt dir bestimmt gerne dein Wunschrad zusammen.
Zwei Dinge gibt's dabei allerdings zu beachten:
- Der Fachhandel muss ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellen und dort auch eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) auf Basis der Einzelpreise ausweisen. Nur so können wir das Rad korrekt abrechnen.
- Du kannst die Bestellung eines individuell zusammengestellten Rads nicht stornieren, weil solch ein Rad sich nicht so einfach wieder verkaufen lässt.
Kann ich mir auch ein ermäßigtes Rad auswählen?
Ja, das ist kein Problem: Dein Radladen kann dir das Rad also gern mit einem Rabatt anbieten.
Mehr musst du eigentlich nicht wissen – der Vollständigkeit halber hier aber noch ein Detail, das mit der etwas komplizierten Versteuerung der ganzen Geschichte zu tun hat:
Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung (das ist der Standardfall) gilt für die Berechnung des "geldwerten Vorteils" die UVP des Fahrrads, auch wenn der Verkaufspreis niedriger war. Deshalb wirkt sich ein Rabatt im Fachhandel zwar auf die Höhe der Umwandlungsrate aus (also auf den Betrag, der jeden Monat von deinem Bruttogehalt abgezogen wird), nicht aber auf die Versteuerung des JobRads®.
Was bedeutet "Überlassung"? Und wozu gibt's den Überlassungsvertrag?
Ja, das ist etwas knifflig. Hier das Wichtigste im Überblick:
- Offiziell least du das Rad gar nicht selbst, sondern dein Betrieb.
- Dein Betrieb wiederum "überlässt" dir das geleaste Rad dann zur Nutzung, also um damit beruflich und privat durch die Gegend zu radeln.
- Im Überlassungsvertrag steht, unter welchen Bedingungen du das Rad nutzen darfst und wie hoch deine monatliche Gehaltsumwandlung ist.
Lies dir den Vertrag deshalb genau durch, bevor du ihn unterschreibst.
Welche Fahrräder sind grundsätzlich möglich?
Das kannst du dir aussuchen: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Liege- oder Lastenrad, mit oder ohne E-Motor – erfüll dir deinen Fahrradtraum!
Gibt's also gar keine Einschränkungen? Doch, die gibt's – und zwar diese:
- Mindestpreis inkl. leasingfähigem Zubehör: 749 €
- Nur neue Räder (also keine Gebrauchträder)
- Nur Fahrräder oder E-Bikes (keine Roller usw.)
- Eventuell weitere Einschränkungen, die speziell für deinen Betrieb gelten.
Tipp: Im Portalbereich "Konditionen" siehst du genau, was bei euch festgelegt wurde.
Welchen Vorteil habe ich durch leasingfähiges Zubehör?
Ganz einfach: Du kannst damit noch mehr sparen, weil dafür dieselben Vorteile gelten wir fürs Fahrrad selbst.
Zum leasingfähigen Zubehör zählen zum Beispiel Schlösser, Lichter, Schutzbleche, Gepäckträger und vieles mehr. Eine ausführliche Liste findest du auf der Infoseite zum leasingfähigen Zubehör.
Wichtig:
- Das leasingfähige Zubehör muss im Fachhandels-Angebot aufgeführt sein. Sollte das nicht der Fall sein, bitte deinen Fachhandel darum, das Angebot zu ergänzen.
- Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen JobRad®-Vertrag aufgenommen werden. Schau dir deshalb die Liste genau an, damit alles dabei ist, was du dir wünschst.
Wer ist die Ansprechperson für JobRad® in meinem Unternehmen?
Diese Ansprechpersonen heißen auch "Bevollmächtigte", weil sie bevollmächtigt sind, die Anträge der Mitarbeitenden zu prüfen und freizugeben und bei allen Fragen rund um Gehaltsabrechnung und Überlassungsvertrag zu helfen.
Meistens sind diese Bevollmächtigten Teil der Personalabteilung. Frag also gern dort einmal nach, wer bei euch die Ansprechpersonen sind. Oder du suchst bei euch im Intranet einmal nach "JobRad" – oft sind dort auch die wichtigsten Infos und Ansprechpersonen hinterlegt.
Wie funktioniert JobRad® für mich?
Das geht ganz einfach – und zwar so:
- Du suchst dir im Radladen deines Vertrauens (oder in einem Online-Shop) dein Wunschrad aus (Übersicht aller Partner-Fachhandel).
- Dein:e Arbeitgeber:in least für dich das Rad und überlässt es dir zur beruflichen und privaten Nutzung.
- Zu diesem Zweck schließt ihr einen Überlassungsvertrag: Darin ist geregelt, zu welchen Bedingungen du das Rad nutzen kannst (Rechte und Pflichten usw.).
- Sobald du dein Rad hast, beginnt am folgenden Monatsersten die 36-monatige Leasing-Laufzeit, in der jeden Monat ein Betrag von deinem Bruttogehalt abgezogen wird. Wie viel genau? Das kannst du mit dem Rechner kalkulieren, den du hier im Portal findest.
- Der Rechner verrät dir auch, welchen Betrag du über die Gesamtlaufzeit sparst.
Ein paar weitere Regelungen hat dein:e Arbeitgeber:in speziell für euch festgelegt. Alle Infos dazu findest du ebenfalls hier im Portal, im Bereich "Konditionen".
Wer darf mit meinem Fahrrad fahren?
Grundsätzlich kannst du das selbst entscheiden – wenn es aber darum geht, in welchen Fällen dein Rad versichert ist, dann ist die Antwort: bei allen, die in deinem Haushalt leben, also z. B. auch Partner:in oder Kinder.
Wichtig: Für deinen Betrieb kann es zur Nutzung zusätzliche Vorgaben geben. Schau also sicherheitshalber noch einmal in deinen Überlassungsvertrag.